Die Berufsgenossenschaft setzt auf Sicherheit. Deshalb sind Grabverbausysteme vorgeschrieben. Wir geben Ihnen auszugsweise die Unfallverhütungsvorschriften bekannt:
In der Fassung vom 1. Januar 2000, Stand 14. Dezember 2007 Quelle: Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland
§ 6 Verbaumaterial für Gräber
Für den Verbau und zur Sicherung ausgehobener Gräber hat der Unternehmer geeignetes Verbaumaterial und Beerdigungsbohlen in ausreichendem Maße bereitzustellen.
Durchführungsanweisung
Zum Verbau sind z. B. geeignet: - Verbaugeräte, z. B. Bohlen, Spindeln, Verbaukästen, für die statische Belastungsnachweise vorliegen
§ 7 (4)
Mit Fortschreiten der Ausschachtungsarbeiten ist das Grab entsprechend der Standfestigkeit des Bodens zu verbauen.
Glauben Sie nicht, Sie könnten sich diese Systeme und Geräte ersparen. Die Berufsgenossenschaft ist anderer Meinung und – im Zweifelsfalle – hat sie das Recht auf Ihrer Seite.
Sie suchen weitere Informationen? Hier finden Sie unser aktuelles Prospektmaterial zum Download.
Interessiert? Füllen Sie jetzt unser Kontaktformular aus. Wenden Sie sich unbedenklich an uns, wenn Sie Fragen oder Wünsche haben. Metall-Technik ist immer für Sie da.